Rechtsanwalt

Volker Klawon

Druckversion Home Haftungsausschluß Impressum Zurück Song: "Da kommt ein Rechtsanwalt"

Größere Karte anzeigen

Zivilrechtliche Ansprüche durchsetzen

Ein Kunde schuldet Ihnen noch Geld? Wir können schaun was wir da tun können. Ein anwaltliches Gespräch, ein Mahnverfahren oder eine Schlichtung zum Beispiel.

Strafverteidigung

Ihr Kunde schuldet Ihnen eine Menge Geld und wird ermordet aufgefunden? "Kein, Problem, ich mach' auch ..." wäre der Situation nicht angemessen. So etwas könnte zu einem Superproblem heranwachsen. Dennoch können wir darüber reden. Ich bin zwar kein Strafverteidiger, aber wenn Sie möchten verteidige ich Sie auch.

Mein Tipp: Geraten Sie ins Visier der Justiz, so ist es wichtig, dass Sie einen guten Eindruck machen. Seien Sie sympathisch aber den Umständen entsprechend auch distanziert und sagen Sie nichts überflüssiges. Das Bauchgefühl der ermittelnden Beamten spielt bei den Ermittlungen zumindest auch eine Rolle.

Berühmte Strategie: "Schweigen zu dem Tatvorwurf"

Haben Sie tatsächlich die vorgeworfene Straftat begangen oder sind darin verstrikt, so wollen Sie später vielleicht die Verteidigungsstrategie des "Schweigens zu dem Tatvorwurf" nutzen. Die geht so: Wenn der Beschuldigte vollständig zu einem Tatvorwurf schweigt, hat das Gericht keine Aussage vom Beschuldigten, sondern nur noch die übrigen Indizien und Beweise, die die Beamten ermitteln konnten. Die allein reichen manchmal nicht aus für eine Verurteilung. Sagt der Beschuldigte in so einem Fall aus, kann das Gericht das Gesagte gegen den Beschuldigten verwenden und ihn gegebenenfalls doch noch verurteilen. Schweigt der Beschuldigte jedoch, so ist er in so einem Fall fein raus.

Der Erfolg der Strategie "Schweigen zu dem Tatvorwurf" setzt allerdings stets voraus, dass es außer der (verschwiegenen) Aussage keine weiteren Anknüpfungspunkte für eine erfolgreiche Beweisführung (z.B. frühere Aussagen des Beschuldigten, Zeugenaussagen, Spuren am Tatort oder am Tatwerkzeug) vor Gericht geben wird.

Überaus nachteilig ist das so genannte "Teilschweigen": Haben Sie nur zu Teilfragen geschwiegen und zu anderen Fragen Aussagen zur Sache gemacht, so wird das Gericht neben den übrigen Beweisen nicht nur das von Ihnen Ausgesagte verwenden, sondern erlaubterweise auch Ihr Schweigen auf bestimmte Fragen verwenden, um Ihre Schuld als Erwiesen zu betrachten. Folglich würde alles von Ihnen Gesagte und das Schweigen auf Teilfragen gegen Sie verwendet werden.

Zu Ihren Gunsten gilt als Schweigen auch, wenn Sie den Tatvorwurf nur bestreiten ohne etwas darüber hinaus gehendes zu erklären. Auch rein rechtliche Stellungnahmen sind ok. Seien Sie aber vorsichtig: als Laie können Sie nur schwer einschätzen, welche Aussagen unschädlich sind und welche nicht. Und je weniger Sie sagen, desto geringer ist die Gefahr, dass Sie sich in Widersprüche verstricken. Ihre Glaubwürdigkeit ist ein hohes Gut im Ermittlungsverfahren und vor Gericht. Widersprüche in Ihren Aussagen lassen Ihre Glaubwürdigkeit rapide fallen und mindern Ihre Chancen auf einen Freispruch oder auf eine mildere Strafe. Sagen Sie besser gar nichts zur Sache.

Dichtung und Wahrheit

Bedenken Sie, dass ich im Rahmen Ihrer Verteidigung verpflichtet bin, vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Grundsätzlich gilt: Ich muss nicht alles sagen, aber was ich sage muss wahr sein.

Ich bin allerdings sicher, dass sehr viel gelogen wird vor Gericht. Werden Sie im Straf- oder Zivilprozess beim Lügen ertappt, so zieht dies Ihre persönliche Glaubwürdigkeit in den Keller und verringert somit Ihre Erfolgschancen. Geschieht dies beim Zivilprozess, so laufen Sie Gefahr, ein Strafverfahren wegen Prozessbetruges zu bekommen.

Druckversion Home Haftungsausschluß Impressum Zurück